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Grundsätzlich wird es bei dem Zugang zu den Getränken bei der bisherigen Vertrauensregelung bleiben. Auch wenn die Frage nach der korrekten Abrechnung des Verbrauchs immer wieder mal gestellt wird. Eine Änderung wirkt dennoch ab heute, die aus Sicht des Jugendschutzes längst überfällig ist: Der freie Zugang zu Alkoholika wird unterbunden.
Autor: Wolfgang Liepold
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