Platz- und Spielordnung
Die Platz- und Spielordnung regelt die Benutzung unserer Tennisanlage einschließlich Umfeld, Tennisheim usw. Oberste Zielsetzung ist einerseits ein harmonischer Spielbetrieb und ein fairer Umgang miteinander, andererseits die dauerhafte Erhaltung unserer Anlage bei gleichzeitiger optisch ansprechender Präsentation von Plätzen, Umfeld und Clubhaus.
Behandelt die komplette Anlage wie euer Eigentum, das trägt entscheidend dazu bei, dass Beiträge und Arbeitsstunden moderat bleiben können.
Nur wegen der besseren Lesbarkeit formulieren wir der Einfachheit halber überwiegend in der maskulinen Form. Gemeint sind grundsätzlich alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht.
• Spielberechtigung
Während der Spielsaison, deren Anfang und Ende vom Vorstand festgelegt und informiert wird, stehen die Plätze den berechtigten Mitgliedern täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr zur Verfügung.
Berechtigt sind die Aktiven Mitglieder und Ehrenmitglieder (§ 6 Abs. a) unserer Satzung), soweit sie ihren Verpflichtungen nachgekommen sind (Beitrag, Arbeitsstunden usw.).
Mannschaftsmitglieder von Spielgemeinschaften sind auf unseren Plätzen spielberechtigt, solange auch unsere Mitglieder auf den Plätzen der Partnervereine kostenfrei spielen dürfen.
Fördermitglieder werden als Gäste gewertet.
• Gäste
Gastspieler dürfen im Regelfall nur von berechtigten Mitgliedern eingeladen werden und nur mit diesen spielen. Näheres regelt die „Gastspielordnung“.
Ausnahmen davon bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung eines Vorstandsmitglieds. Dieser Einzelfall setzt voraus, dass in der entsprechenden Zeit ein Beauftragter pausenlos auf der Anlage präsent ist und die „Betreuung“ der Gäste (Gebühren kassieren, Getränke herausgeben und abrechnen, auf Einhaltung der Ordnungen achten etc.) übernimmt.
Das genehmigende Vorstandsmitglied informiert seine Kollegen umgehend über die Ausnahme.
• Kleidung
Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen und in Tennisbekleidung betreten werden. Insbesondere bei den Schuhen ist darauf zu achten, dass spezielle Tennisschuhe getragen werden. Sport-/Turnschuhe mit grobem Profil oder Stollen zerstören den Platz und sind deshalb nicht erlaubt.
• Spielzeit
Die Spielzeit beginnt jeweils zur vollen Stunde und beträgt für zwei Personen jeweils 60 Minuten, einschließlich Platzpflege. Ein etwaiger Spielertausch verlängert die Spielzeit nicht. Daraus ergibt sich, dass die Spielzeit für ein Doppel (also 4 Personen) im Regelfall zwei Stunden beträgt.
Sollte Event bezogen eine andere Spielzeit erforderlich sein, wird diese in der entsprechenden Ausschreibung vorgegeben.
• Individuelle Platzbelegung
Zur Platzreservierung wird das Online-Buchungssystem „tennis04“ eingesetzt. Ein Tennisplatz darf nur benutzt werden, wenn zuvor eine entsprechende Reservierung erfolgt ist.
Nur die tatsächlichen Akteure dürfen eingetragen werden. Erlaubt ist stets eine Reservierung am aktuellen Tag und eine weitere „ab morgen“. Erst nach Abspielen ist eine neue Reservierung möglich. Weitere (zusätzliche) individuelle Reservierungen sind nur für das folgend beschriebene individuelle Einzeltraining erlaubt, oder in Verbindung mit konkreten Turnieren (Rangliste etc. pp.), Details regeln die jeweiligen Ausschreibungen.
Treten die Spieler bis 10 Minuten nach der gebuchten Zeit nicht an, ist die Reservierung verwirkt.
• Individuelles Training
Zusätzlich kann jedes Mitglied mit einem der gelisteten Trainer/ÜL eine Trainingsstunde buchen.
• Vorrangige Platznutzung / zentrale Buchungen
Vorrang vor individuellen Reservierungen haben zentrale Buchungen (Verbandsspiele, Turniere, genehmigte Reservierungen für Trainingsstunden der Jugendlichen und Mannschaften etc. pp.).
Medenspiele und Turniere haben auf den dafür reservierten Plätzen Vorrang vor individuellen Buchungen, auch wenn diese Wettbewerbe über die geplante Zeit hinaus laufen.
Trainingszeiten der am Verbandswettbewerb teilnehmenden Mannschaften sind gegenüber dem Vorstand zu beantragen. Nach Genehmigung können nur die Mannschaftsmitglieder teilnehmen.
Zeiten für Tenniskurse mit Trainern/Übungsleitern sind ebenfalls zu genehmigen. Das sind insbesondere Kurse für Kinder und Jugendliche, aber auch die Kurse und ggf. Einzelstunden, mit denen wir Mitglieder intensiver einbinden, fordern und fördern, oder mit denen wir neue Mitglieder gewinnen wollen.
Es entscheiden die Sport- und Jugendwarte, ggf. der Gesamtvorstand.
• Spielzeit
Insbesondere bei starkem Andrang sollten Fairness und sportliches Verhalten zu vorbildlichem Miteinander und gegenseitiger Rücksicht führen. Das könnte z. B. so aussehen, dass an Stelle des geplanten Einzels ein Doppel gespielt wird.
• Plätze, Pflege, Spielbedingungen
Jeder Spieler ist verpflichtet, die Plätze innerhalb der durch ihn belegten Zeit so zu pflegen, dass seine Gesundheit nicht gefährdet wird und die Plätze in ihrem Zustand erhalten bleiben.
Die Plätze sind, soweit erforderlich, vor dem Spiel zu wässern -und je nach Witterung auch während des Spiels- und nach dem Spiel abzuziehen. Wird der Platz nach Regen oder dem Einsatz der Bewässerungsanlage erstmals bespielt, ist er auch vorher abzuziehen.
Beim Abziehen ist darauf zu achten, dass der gesamte Platz, also auch die Ausläufe hinten und an den Seiten, abgezogen werden. Das erfolgt vorzugsweise in immer kleiner werdenden Kreisen von außen nach innen. Dabei, oder schon während des Spielens, zu sehende lose Steine/Steinchen sind mit der Hand aufzulesen und zu entsorgen.
Bei Wasserpfützen, z. B. nach Regenfällen, oder sind die Plätze zu weich, so ist jedes weitere Spielen untersagt. Ein Abziehen des Wassers mit Besen oder Netzen ist nicht gestattet.
Ebenso setzt ein Bespielen der Plätze voraus, dass diese nicht zu trocken sind. Wenn es nicht möglich ist, die Plätze ausreichend zu wässern, ist ein Spielen auf ihnen untersagt.
Wird die Platzoberfläche beschädigt (Löcher o. ä.), so ist diese sofort wieder zu reparieren. Auf den Plätzen stehen Scharrierhölzer (Holzschaber) zur Verfügung. Diese dienen dazu, grobe Unebenheiten auf dem Platz auszugleichen. Wer in der Benutzung dieser, und anderer, Geräte unsicher ist oder Fragen hat, wendet sich bitte an einen Mannschaftsspieler oder an ein Vorstandsmitglied.
• Pflege der Anlage und Verhalten auf der Anlage
Auf den Plätzen selbst sind Rauchen und Verzehr von alkoholischen Getränken nicht erlaubt.
Die komplette Vereinsanlage, also auch Umfeld und Clubhaus, ist pfleglich zu behandeln und unbeschädigt und sauber zu halten. Bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Beschädigungen wird der Verein Schadensersatzansprüche geltend machen.
Zu den Selbstverständlichkeiten gehört z. B. das entsprechende Entsorgen von Müll, gebrauchtem Geschirr und leeren Gläsern ebenso, wie das grundsätzliche Ausziehen der Sandplatzschuhe vor dem Betreten des Clubhauses und das ordentliche Verlassen der Umkleidekabinen und Toiletten.
Hunde sind auf der Anlage nur zugelassen, wenn sie keine Gefährdung und Störung anderer Mitglieder bedeuten. Hunde sind ggf. an der Leine zu halten.
Während der Wettkämpfe ist Ruhe auf der Anlage zu wahren. Grundsätzlich ist Rücksicht auf andere Nutzer der Anlage zu nehmen.
Jedes Vereinsmitglied ist als Letzter auf der Anlage verpflichtet, ungeachtet der Uhrzeit, beim Verlassen der Anlage das Clubhaus und alle Türen der Anlage abzuschließen. Beim Clubhaus ist darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen, die Rollläden unten, ggf. die Heizöfchen ausgeschaltet sind und das Licht gelöscht ist.
Alle Mitglieder sind aufgefordert, beobachtetes Fehlverhalten zu monieren und ggf. den Vorstand zu informieren.
• Haftung
Jeder Nutzer unserer Anlage, egal ob Plätze, Umfeld oder Clubhaus, haftet für die von ihm verschuldeten Schäden, Eltern für ihre Kinder, Mitglieder für ihre Gäste.
Sportunfälle sind umgehend zu melden. Es bestehen Versicherungen, jedoch keine Haftung des Vereins.
• Weisungsrecht und Schlussbestimmungen
Zuständig ist der Anlagenmanager oder ein anderes Vorstandsmitglied, vertretungsweise der Platzwart bzw. ein Beauftragter.
Plätze können zeitweise gesperrt werden, wenn die Witterung und/oder der Zustand der Plätze dies verlangen. Es ist grundsätzlich untersagt, gegen diese Anordnungen zu verstoßen.
Den Umständen geschuldeten Einzelfallentscheidungen ist Folge zu leisten, auch wenn sie in der Platz- und Spielordnung nicht explizit geregelt sind.
Der Vorstand ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Spielordnung zu achten. Zuwiderhandlungen können mit Spielverbot und einer Sperre im Buchungssystem geahndet werden.
Stand: 10/2021
Der Vorstand