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Unser Corona-Beauftragter:
Ulrich Gorr
Editiert am 20.02.2022
Die geltenden Regeln für unsere Mitgliederversammlung am 26. Februar ist bei den Informationen zu dieser Veranstaltung unter [/TFC-der Club /Mitglieder /Themen /Mitgliedervers. 2022/02] zu finden.
Bei der Beurteilung der Corona-Pandemie sind seit dem 16.09.2021 die (landesweiten) Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung die hauptsächlichen Faktoren, wenn es um mehr oder weniger Einschränkungen geht. Seit Anfang Dezember ist zusätzlich die Inzidenz wieder mehr in den Fokus gerückt.
Das Bulletin der Hessischen Landesregierung vom 14.01.:
(Quelle: https://soziales.hessen.de/Corona/Bulletin/Tagesaktuelle-Zahlen am 14.01.2022)
Die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) wird laufend fortgeschrieben und dem jeweiligen Stand angepasst. So wurde am 16. Dezember wieder die regionale Betrachtung als zusätzlicher Grenzwert eingeführt.
§ 27 CoSchuV: "(1) Überschreitet in einem Landkreis ... an drei aufeinanderfolgenden Tagen die ... Anzahl der Neuinfektionen ... innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 350, so gilt ab dem nächsten Tag:
...
6. ... dass in ... gedeckten Sportstätten nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, die darüber hinaus einen Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 oder 5 vorlegen, eingelassen werden dürfen, ..."
Nach Lesart des Wetteraukreises ist am 14. Januar der dritte Tag in Folge der Grenzwert überschritten worden, tatsächlich ist es jedoch schon der 6. Tag in Folge, damit gilt der Wetteraukreis ab heute, 15. Januar, als Hotspot-Gebiet. Folge: 2G-Plus-Regel. Konkret:
In gedeckten Sportstätten dürfen nur
• geimpfte und
• genesene
Personen anwesend sein, sofern sie
• entweder eine zusätzliche Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder
• einen aktuellen Negativtest vorlegen können.
Weiterhin:
• Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren und
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können,
werden von den vorgenannten Einschränkungen ausgenommen, wenn sie "... einen Testnachweis nach Satz 1 Nr. 3, 4 oder 5 ..." des § 3 CoSchuV vorlegen können.
In Satz 1 Nr. 5 ist geregelt, dass Schüler den Nachweis durch Vorlage des 'Testhefts' führen können.
Corona-Beauftragter
Unser Corona-Beauftragter ist Ulrich Gorr, er übt diese Aufgabe als 'besonderer Vertreter' aus. Bei jedweden Fragen, Hinweisen und Anregungen bitte den direkten Weg nutzen: +49 6008 7133 oder +49 160 91345111.
Du willst Mitglied werden? Und/oder hast Fragen? Anregungen? Kritik? Dann suche den direkten Kontakt:
Frank Huesmann
Frank ist unser Vorsitzender und er steht dir als Ansprechpartner in allen Vereinsangelegenheiten zur Verfügung.
vorsitzender@tfc-echzell.de
Messenger: Signal
+49 175 5469227
Umfassende Informationen zum Kindeswohl und der Link zu den Vertrauenspersonen in Sachen Kindeswohl.
Nur wegen der besseren Lesbarkeit formulieren wir der Einfachheit halber überwiegend in der maskulinen Form. Gemeint sind grundsätzlich alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht.
Weiterhin pflegen wir bei der Anrede das sportliche 'du'.