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§ 8 Rechte des Mitglieds
Absatz c)
"In der Mitgliederversammlung hat ausnahmslos jedes Mitglied Anwesenheits- und Rederecht ..."
Absatz d)
"Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen bei Vorstandswahlen und Entscheidungen über weitere Anträge sind Aktive Mitglieder und Ehrenmitglieder ab dem Jahr, in dem sie 16 Jahre alt werden (aktives Wahlrecht) ..."
§ 14 Mitgliederversammlung
Absatz e)
"Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bis spätestens 4 (vier) Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich gegenüber dem Vorstand einen Antrag stellen und damit die Ergänzung der Tagesordnung verlangen ...
Alle [später eingegangenen] Anträge ... sind ausnahmslos unzulässig. Das gilt für verspätet schriftlich eingegangene Anträge, wie auch für sog. Dringlichkeitsanträge auf der Mitgliederversammlung ..."
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Wolfgang Liepold
Wolfgang ist unser 'Mitgliedermanager und Sportwart' und damit erster Ansprechpartner in allen Vereinsangelegenheiten.
mitgliedermanager@tfc-echzell.de
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Umfassende Informationen zum Kindeswohl und der Link zu den Vertrauenspersonen in Sachen Kindeswohl.
Nur wegen der besseren Lesbarkeit formulieren wir der Einfachheit halber überwiegend in der maskulinen Form. Gemeint sind grundsätzlich alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht.
Weiterhin pflegen wir bei der Anrede das sportliche 'du'.